20. Juni 2017

Beschluss über Beibehaltung der Steuerbegünstigung für Biokraftstoffe

2. Juni 2017 – Der Deutsche Bundestag beschließt die bestehende Regelung zur Steuerbegünstigung von Biokraftstoffen in der Land- und Forstwirtschaft beizubehalten. Der Einsatz von treibhausgasoptimierten Biokraftstoffen als nachhaltige Kraftstoffalternative in diesem Bereich ist damit sichergestellt. Die UFOP erinnert in diesem Zusammenhang an die in der Energiesteuerrichtlinie enthaltene Ermächtigung, nach der Mitgliedsstaaten Energieerzeugnisse steuerlich entlasten können.

Quelle: Union zur Förderung von Oel- und Proteinpflanzen e.V. (UFOP)

http://www.ufop.de/presse/aktuelle-pressemitteilungen/bundestag-beschliesst-beibehaltung-der-steuerbeguenstigung-fuer-biokraftstoffe-der-land-und-forstwirtschaft/